Die Anbindehaltung von Rindern ist eine Haltungsform, die aufgrund erheblicher Einschränkungen von Bewegungsfreiheit und Sozialverhalten seit vielen Jahren stark in der Kritik steht. Nun hat das Land Niedersachsen den Ausstieg aus dieser Haltungsform beschlossen. Am 02.06.2026 hat das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) die kommunalen Veterinärbehörden per Erlass angewiesen, die Anbindehaltungen von Rindern in ihrem Zuständigkeitsbereich zu untersagen. Die Allgemeinverfügung des Landkreises Holzminden hierzu ist seit dem 30.06.2026 öffentlich im Amtsblatt bekanntgegeben.
Die Ordnungsverfügung richtet sich an die Rinderhalter im Landkreis Holzminden, die ihre Rinder oder einzelne Rindergruppen noch in verschiedenen Formen der Anbindung halten. Der überwiegende Teil der Betriebe praktiziert jedoch bereits eine saisonale oder mit Auslauf kombinierte Anbindehaltung.
Entsprechend sieht das Ausstiegskonzept unterschiedliche Fristen für die Meldung des Rinderhalters und den Umbau oder auch die Aufgabe der Rinderhaltung vor. So müssen Betriebe mit ganzjähriger Anbindehaltung innerhalb von sechs Monaten melden, ob sie umbauen oder die Rinderhaltung einstellen wollen. Für die Umstellung oder die Aufgabe der Haltung bleiben anschließend 18 Monate Zeit. Bei Kombi- oder saisonaler Anbindehaltung gelten andere Fristen.
Die Rinderhalter werden nicht allein gelassen: Die Landwirtschaftskammer bietet fachliche Beratung und Unterstützung bei Planung, Umbau, Investitionen und Anträgen. Zudem können Zuschüsse für Umbauten oder die Umstellung auf alternative Einkommensquellen bei Aufgabe der Rinderhaltung beantragt werden.
Die betroffenen Rinderhalter sollten sich die Meldefristen notieren und einhalten, frühzeitig das Beratungsangebot der Landwirtschaftskammer nutzen, Fördermöglich-keiten prüfen und ein Betriebskonzept für Umbau oder Neuausrichtung entwickeln.
„Ausschlaggebend ist das Wohlergehen der Tiere. Mit dem Ende der Anbindehaltung wird ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Tierschutz gemacht werden. Kühe bewegen sich viel und haben ein ausgeprägtes Sozialverhalten”, erklärt Amtstierärztin Dr. Anke Rothe. „Wir hoffen, dass andere Bundesländer zeitnah nachziehen. Wir werden die Betriebe begleiten und stehen im engen Austausch dem Landvolk Niedersachsen, Bauernverband Weserbergland und dem Kreislandwirt Frank Kohlenberg.”
Die Allgemeinverfügung des Landkreises Holzminden sowie alle wichtigen Links zu sind auf der Internetseite des Landkreises Holzminden unter www.landkreis-holzminden.de Service > Amtsblatt eingestellt.