Der Landkreis Hameln-Pyrmont beabsichtigt, das Naturschutzgebiet „Ith“ neu auszuweisen. Für das in diesem Rahmen durchzuführende Beteiligungsverfahren liegen seit Montag, 24. November, die Unterlagen öffentlich aus. Bürgerinnen und Bürger haben bis zum 11. Januar 2026 Gelegenheit, schriftlich ihre Anregungen oder Bedenken zu dem Entwurf der geplanten Verordnung einzubringen.
Das Schutzgebiet erstreckt sich zwischen den Orten Coppenbrügge im Landkreis Hameln-Pyrmont im Norden bis nach Holzen im Landkreis Holzminden im Süden. Die Beteiligungsunterlagen können in den Rathäusern der Flecken Coppenbrügge und Salzhemmendorf, beim Landkreis Hameln-Pyrmont sowie in den Rathäusern in den Samtgemeinden Bodenwerder-Polle und Eschershausen-Stadtoldendorf und beim Landkreis Holzminden zu den dort üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Bei dem zu schützenden Gebiet handelt es sich um ein fast 3.000 ha großes Areal, mit ca. 22 km Südost-Nordwest-Ausdehnung, dass die höheren Lagen des Ith einschließlich des Ithkamms, mit bis zu 430 m Höhe umfasst. Es gehört zu einem der größten Kalkbuchenwald-, Schluchtwald- und Kalkfelsgebiete im Naturraum Weser- und Leinebergland sowie in Niedersachsen.
Teile des Naturschutzgebietes sind Bestandteil des Fauna-Flora-Habitat-(FFH-) Gebietes 114 „Ith“ sowie des Europäischen Vogelschutzgebietes V 68 „Sollingvorland“ (sogenannte NATURA 2000-Gebiete).
Die Überführung der NATURA 2000-Gebiete in nationales Recht erfolgte bereits 2008 mit der Ausweisung des Naturschutzgebiets „Ith“ durch die Bezirksregierung Hannover.
Die erneute Neuausweisung dient der Schließung von Regelungslücken, insbesondere im Zusammenhang mit der forstwirtschaftlichen Nutzung. Ein weiteres Ziel der Neuverordnung ist, durch die Umsetzung des sog. Walderlasses, die Anwendung des Erschwernisausgleich im Wald zu ermöglichen.
Für allgemeine Fragen zur Schutzgebietsverordnung stehen die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Holzminden (naturschutz@landkreis-holzminden.de, 05531/707 189) sowie der Landkreis Hameln-Pyrmont (naturschutz@hameln-pyrmont.de, 05151/903 4400) zur Verfügung.
Da die Federführung der Neuausweisung beim Landkreis Hameln-Pyrmont liegt, sind Anmerkungen und Stellungnahmen schriftlich als e-mail oder unter folgender Adresse einzureichen: Landkreis Hameln Pyrmont, Naturschutzamt, Süntelstraße 9, 31785 Hameln, naturschutz@hameln-pyrmont.de.
Die Unterlagen sind auch auf den Homepages der Landkreise Hameln-Pyrmont und Holzminden einzusehen (Amtsblatt/Bekanntmachungen / Landkreis Hameln-Pyrmont, Beteiligungsverfahren | Landkreis Holzminden).