Erster Fall von Geflügelpest bei einem Wildvogel im Landkreis Holzminden | OWZ zum Sonntag

Veröffentlicht am 10.03.2026 12:23

Erster Fall von Geflügelpest bei einem Wildvogel im Landkreis Holzminden

Unterhalb der Ortschaft Fürstenberg in Wesernähe wurde bei einem verendet aufgefundenen Bussard das Geflügelpestvirus nachgewiesen. Damit ist erstmals seit Beginn des Geflügelpestgeschehens im letzten Herbst auch im Landkreis Holzminden bei einem wildlebenden Vogel das Vogelgrippevirus nachgewiesen worden. Bereits vor drei Wochen war bei zwei verendeten Schwänen an einem Teich in Wesernähe bei Beverungen (Kreis HX) die Geflügelpest bestätigt worden.

Der unterhalb Fürstenbergs entdeckte Kadaver ist von Mitarbeitern des Veterinäramtes beim Landkreis Holzminden geborgen und dem Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Hannover übergeben worden. Das Untersuchungsergebnis dort ist positiv ausgefallen, das Geflügelpestvirus wurde festgestellt. Die Überprüfungsbestätigung durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) steht noch aus.

Die Gefahr einer möglichen Ansteckung von Geflügel mit dem Geflügelpestvirus ist nicht gebannt. Es ist davon auszugehen, dass die Viruslast in der Wildvogelpopulation sehr hoch ist. „Vorsicht bleibt weiterhin geboten“, erklärt Dr. Anke Rothe, Leiterin des Veterinäramtes dazu. Insbesondere die Geflügelhalter in Wesernähe sollten ihr Geflügel weiterhin aufgestallt halten, um Kontakt mit Wildvögeln und deren Ausscheidungen zu vermeiden.

Alle Geflügelhaltende sind zudem gesetzlich verpflichtet, auf strikte Hygiene zu achten, insbesondere auf saubere Hände und separates Stall-Schuhwerk. Ziel ist es, jeden Kontakt zwischen Haus- und Wildvögeln zu vermeiden.

Für die allgemeine Bevölkerung bleibt die Ansteckungsgefahr nach Einschätzung des FLI als sehr gering. In Deutschland ist bislang kein Fall einer Infektion beim Menschen bekannt geworden. Bürgerinnen und Bürger sollten Wildvögel, die krank erscheinen oder tot sind, jedoch nicht anfassen und Haustiere fernhalten. Wenn es sich dabei um einen wildlebenden Wasservogel, Reiher, Kranich, Greifvogel oder Rabenvogel handelt, sollte das Tier unter Angabe des Fundorts beim Veterinäramt unter Tel. 05531/707 347 gemeldet werden.

Ständig aktualisierte Informationen gibt es beim Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit unter https://tierseucheninfo.niedersachsen.de.

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