pro barrierefrei e.V. kritisiert fehlende Barrierefreiheit an DHL-Packstationen | OWZ zum Sonntag

Veröffentlicht am 12.08.2025 12:24, aktualisiert am 12.08.2025 12:27

pro barrierefrei e.V. kritisiert fehlende Barrierefreiheit an DHL-Packstationen

Packstation 216 in Bad Driburg am Netto Markt in der Südstadt. (Foto: privat)
Packstation 216 in Bad Driburg am Netto Markt in der Südstadt. (Foto: privat)
Packstation 216 in Bad Driburg am Netto Markt in der Südstadt. (Foto: privat)
Packstation 216 in Bad Driburg am Netto Markt in der Südstadt. (Foto: privat)
Packstation 216 in Bad Driburg am Netto Markt in der Südstadt. (Foto: privat)

Der Verein pro barrierefrei e.V. zeigt sich enttäuscht darüber, dass die DHL nicht nur zunehmend Filialstandorte schließt und Kunden damit auf Packstationen verweist, sondern diese teilweise so platziert, dass sie für Menschen mit Behinderungen nicht zugänglich sind.

Ein aktuelles Beispiel ist die Packstation Nr. 216 in Bad Driburg. Sie befindet sich auf einem erhöhten Gehweg ohne abgesenkte Bordsteinkante. Dasselbe gilt für die Packstationen vor dem ehemaligen Postamt in der Mühlenstraße. Für Rollstuhlnutzerinnen und -nutzer ist es damit unmöglich, diese Stationen eigenständig zu erreichen – entgegen den Empfehlungen in der DHL-App, die genau auf diese Standorte verweist.

Nach Auffassung des Vereins stellt dies nicht nur eine vermeidbare Barriere dar, sondern erfüllt auch den Tatbestand der mittelbaren Diskriminierung gemäß § 3 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Zudem liege ein Verstoß gegen die Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung sowie gegen die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention vor, zu deren Umsetzung Deutschland verpflichtet ist.

Der Verein fordert DHL daher auf, 1. Kurzfristig für barrierefreie Zugänglichkeit dieser Packstationen zu sorgen (z. B. durch Absenkung des Bordsteins oder Versetzen der Station),

2. alle bestehenden Standorte auf Barrierefreiheit zu prüfen und entsprechend nachzurüsten,

3. in der DHL-App Packstationen mit einer klaren Kennzeichnung der Barrierefreiheit auszuweisen, damit Menschen mit Behinderungen verlässliche Informationen haben.

„Barrierefreiheit ist keine Kür, sondern eine gesetzliche Verpflichtung – und eine Frage des Respekts gegenüber allen Kundinnen und Kunden”, betont Alexander Bieseke, Sprecher von pro barrierefrei e.V..

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